
Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung beginnt nach Ablauf der Wartezeiten. Diese rechnen ab technischem Versicherungsbeginn und sind wie folgt gegliedert: Allgemeine Wartezeit: 3 Monate. Besondere Wartezeiten (für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und ...
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